Verhinderungspflege in Ratingen

Wir übernehmen die Pflege in Ihrer Abwesenheit.

Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, Sie selbst aber z.B. aufgrund von Urlaub oder Krankheit zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger einen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege.

Im Sozialgesetzbuch ist definiert, dass jedem Pflegebedürftigen die Verhinderungspflege zusteht. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebezogenen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von maximal 1.774,00 Euro im Kalenderjahr, sofern Sie Ihren Angehörigen bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegen.

Des Weiteren ist es möglich, nicht in Anspruch genommene Leistungen der Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von 887,00 Euro zusätzlich auf die 1.774,00 Euro der Verhinderungspflege aufrechnen zu lassen.

Haben Sie Fragen zur Verhinderungspflege? Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Unser Pflegeteam berät Sie unverbindlich und ehrlich.

Verhinderungspflege in Ratingen und Umgebung

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